Mobilvetta Kea I86
Beschreibung
INTEGRIERTE HUNDEBOX MIT DURCHGANG IN DEN WOHNRAUM, SPEZIELLE SICHERHEITSGURTE, ANTISCHLABBERNAPF, ANLEINHILFE OUTDOOR.
Jetzt können Sie mehr denn je Ihr Luxus-Erlebnis genießen: ein Reisemobil mit raffinierter Schönheit, elegant und zeitlos, mit lebhaften Leistungseigenschaften, exzellent ausgestattet und mit einer Geräumigkeit, die zu beeindrucken weiß .
Kea setzt neue Maßstäbe unter den Reisemobilen der gehobenen
Mittelklasse: Moderner Stil mit raffinierten technischen Merkmalen,
erlesenes und elegantes Design sowie eine Kombination aus Made in
Italy und internationalem Anspruch.
Ein einzigartiger Stil, elegant mit sportlicher Seele, exzellenter
Ausstattung und Hochleistungsmaterialien, bei völlig holzfreiem
Aufbau mit wasserunempfindlichen Isolierharzen. Eine hochmoderne
Bauweise mit GFK und Aluminium, Verstärkungselementen sowie
Zusammenstellungen, die eine hohe Leistung in Bezug auf Stabilität,
Strukturfestigkeit und Langlebigkeit gewährleisten.
Für ein grenzenloses Reisevergnügen entwickelt. Wichtig ist, wo
immer Sie sich auf Ihrer Reise befinden, sollen Sie sich zu Hause
fühlen
Ausstattungen
- ABS
- Airbag Beifahrer
- Airbag Fahrer
- Alufelgen
- ASR
- Elektr. Fensterheber
- ESP
- Nebelscheinwerfer
- Pilotensitze
- Regensensor
- Rußpartikelfilter
- Servolenkung
- Tagfahrlicht LED
- Tempomat
- Wegfahrsperre
- Zentralverriegelung
- Mini-Heki
- Markise
- Heckgarage
- Rahmenfenster
- Verdunkelungs- und Fliegenschutzrollos
- Vorzeltleuchte
- Ambiente-Beleuchtung
- Fahrerhaus-Verdunklungssystem
- Fahrerhaussitze drehbar
- Insektenschutztür 1/1
- Kleiderschrankbeleuchtung
- LED-Beleuchtung
- Gasheizung
- Klimaanlage FH manuell
- Warmwasserheizung
- 3-Flammkocher
- AES-Kühlschrank
- Gasbackofen
- Kühlschrank mit Frostfach
- Cassetten-Toilette
- Dusche separat
- Frischwassertank
- Frischwassertank-Anzeige
- Raumbad
- Warmwasserboiler
- Gasflaschenkasten für: 2x11 kg Fl.
- Gasumschaltanlage automatisch
- Bluetooth Fahrerhaus
- DAB Radio
- Navigationssystem
- Radio/Tuner
- Rückfahrkamera
- SAT-Anlage automatisch
- TV
- TV-Halter schwenkbar
- Solaranlage
- 1. Hand
- Scheckheft gepflegt
- Nichtraucherfahrzeug
Technische Daten
Hersteller/Baureihe | Mobilvetta Kea |
Aufbauart | Integriert |
Sitze mit Gurt | 4 |
Schlafplätze | 4 |
Betten | Einzelbett Hubbett |
Abmessungen | L 747 cm x B 233 cm x H 298 cm |
techn. zul. Gesamtgewicht | 3500 kg |
Modelljahr | 2024 |
Getriebe | Automatik |
Leistung | 103 KW / 140 PS |
Kraftstoff | Diesel |
Führerscheinklasse | B |
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Vertragsabschluß
Vertragspartner
dieses Mietvertrages sind der umseitig genannte Mieter und Vermieter.
2. Im Mietpreis enthaltene Leistungen
Wartung,
Ölverbrauch und Verschleißreparaturen, Ausstattung des Wohnmobils nach
Inventarliste, pro Miettag sind 300km frei, Mehrkilometer werden mit 0,25 € /
km berechnet (ab 15 Miettagen keine Kilometerbegrenzung). Kfz
Haftpflichtversicherung mit 300 € Selbstbeteiligung und Vollkaskoversicherung mit
1000 € Selbstbeteiligung pro Schadensfall.
3. Reservierungen
Reisemobilreservierungen
sind nur nach schriftlicher Bestätigung des Mietvertrages verbindlich. Bei
Nichteinhaltung von Zahlungsfristen ist der Vermieter an die Vermietung bzw.
den Mietvertrag nicht mehr gebunden.
4. Zahlung und Fristen
Mit dem Mietvertrag
ist eine Anzahlung in Höhe von 30% (innerhalb von 10 Tagen) an den Vermieter zu
leisten. Der Restbetrag wird spätestens 10 Tage vor Mietbeginn fällig. Die
einmalige Servicepauschale beträgt 140 €.
5. Stornokosten
Tritt der Mieter
vor vereinbartem Mietbeginn vom Vertrag zurück, berechnen wir in jedem Fall
folgende Stornokosten:
- Bis 60 Tage vor
Mietbeginn 20% des Gesamtmietpreises
- Bis 30 Tage vor Mietbeginn
50% des Gesamtmietpreises
- ab 29 Tage vor Mietbeginn 80% des Gesamtmietpreis
- Wird das Fahrzeug nicht wie vereinbart übernommen, so gilt dies als Rücktritt
und der Gesamtmietpreis wird fällig. Auch bei der Fahrzeugrückgabe vor Mietende
ist der Gesamtmietpreis zu bezahlen (keine Rückerstattung).
Der Abschluss einer Reisestornoversicherung wird empfohlen.
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6. Kaution
Der Mieter
hinterlegt bei Übernahme des Fahrzeuges eine Kaution in Höhe von 1000 €. Die
Kaution wird bei einwandfreier Rückgabe des Fahrzeuges innerhalb von 7 Tagen an
den Mieter rückerstattet. Ist ein Schadensfall abzuwickeln, wird ein
allfälliger Restbetrag erst nach
Abschluss der Reparaturarbeiten rückerstattet.
Der Abschluss einer Kautionsversicherung wird empfohlen.
Allianz Travel
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7. Fahrzeugübernahme und –Rückgabe
Übernahme- und Rückgabeort: 6850 Dornbirn, Wallenmahd 23, Gebäude C3 (Anmeldung im Fritz Berger Campingshop). Das Wohnmobil ist termingerecht, vollgetankt und besenrein dem Vermieter oder dessen Beauftragten zurückzugeben.
Bei nicht gereinigter / geleerter Toilette berechnen wir für die Reinigung pauschal 60 €. Bei nicht geleertem Grauwassertank werden 20 € und bei Rückgabe eines nicht besenreinen Fahrzeuges werden 50 € berechnet.
Bei starker Verschmutzung wie Teer, Baumharz, verunreinigte Sitze etc. fallen Sonderreinigungskosten an, welche nach tatsächlichem Aufwand verrechnet werden.
8. Ausschluss von Ersatzleistungen
Für den Fall, dass das
gemietete Wohnmobil in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Mietbeginn,
infolge nicht voraussehbaren Ereignissen (z.B. Nichtrückgabe, Diebstahl,
Unfall, Defekt, Lieferverzug), ausfällt, wird der Vermieter alles daran setzen,
ein gleichwertiges Ersatzmobil zu finden. Der Vermieter geht aber in diesem
Fall keine Verpflichtung für ein Ersatzfahrzeug ein, weitere Forderungen können
daher nicht geltend gemacht werden.
9. Haftung des Vermieters und Haftungsbeschränkung
Der Vermieter
haftet für reine Verschleißschäden, welche der Mieter nicht schuldhaft
verursacht hat sowie für Schäden, die über die Versicherungen gedeckt sind.
Alle weitergehenden Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
10. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet
bei von ihm oder einem berechtigten Fahrer verschuldeten Unfallschaden bis zu
den in Punkt 2 dieser Allgemeinen Mietbedingungen aufgeführten
Selbstbeteiligungen. Er haftet unbeschränkt bei grober Fahrlässigkeit, durch
Alkohol bedingte Fahruntüchtigkeit, Missachtung von max. Durchfahrtshöhen bzw. -breiten,
Fahrerflucht oder Schäden, welche dadurch entstehen, dass ein nicht berechtigter
Fahrer das Fahrzeug nutzt. Der Mieter haftet auch für Bußgelder und
Ordnungsvergehen, die während der Mietzeit entstehen oder nach Mietende noch
zugestellt werden.
11. Berechtigte Fahrer
Das Mindestalter
des Mieters oder des berechtigten Fahrers muss 23 Jahre betragen. Er muss zudem
einen gültigen Führerschein (kein Führerschein auf Probe) für Fahrzeuge bis 3.5
Tonnen besitzen. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und von den im Vorfeld
genannten zusätzlichen Lenkern geführt werden.
12. Sorgfaltspflicht des Mieters
Der Mieter hat für
die Kontrolle von Reifendruck, Kühlwasser, Motorölstand und die allgemeine
Betriebssicherheit zu sorgen und ggf. nachzufüllen. Schäden, die auf mangelnden
Reifendruck oder zu geringem Kühlwasser- oder Motorölstand zurückzuführen sind,
gelten in jedem Fall als grob fahrlässig vom Mieter herbeigeführt. Der Mieter
haftet für diese Schäden unbeschränkt.
13. Verbotene Nutzung
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, Teilnahme an Festivals, zur Beförderung von explosiven, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen mit Ausnahme der mitgeführten Campinggasflaschen, zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten. Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge; das Rauchen ist demnach im gesamten Fahrzeug nicht gestattet.
14. Zugelassener Fahrbereich
EUROPA mit Ausnahme
der Türkei und mit Ausnahme von Krisenregionen.
15. Reparaturen
Reparaturen, welche
notwendig werden um die Betriebs / Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu
gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu einem Betrag von 100 € ohne
Verständigung des Vermieters durchgeführt werden. Reparaturkosten die den
Betrag von 100 € übersteigen, sind dem Vermieter vor Durchführung der Arbeit
mitzuteilen. Alle Reparaturen müssen in einer, dem Fahrzeug entsprechenden
Fachwerkstätte, durchgeführt werden. Erstattungsfähige Reparaturkosten
übernimmt der Vermieter ausschließlich gegen Vorlage von ordentlichen Belegen.
16. Ausfall des Fahrzeuges während der Nutzung
Fällt das Fahrzeug
während der Nutzung durch den Mieter aus und eine Reparatur am Ort ist nicht
möglich, um die Reise fortzusetzen, muß die Rückreise des Mieters und seiner
Mitfahrer mit dem Vermieter abgesprochen werden. Jede andere Entscheidung des
Mieters bedarf der Abstimmung mit dem Versicherer wie dem Vermieter. Es erfolgt
Kostenerstattung des reinen Mietpreises ab nachgewiesenem Nutzungsausfall des
Fahrzeuges. Weitergehende Forderungen, insbesondere für "entgangene
Urlaubsfreuden", sind ausdrücklich ausgeschlossen (siehe auch Punkt 9).
17. Verspätete Rückgabe des Fahrzeuges
Bei verspäteter
Rückgabe des Fahrzeuges berechnen wir pro angefangener Stunde 20 €,
ab 4 Stunden einen zusätzlichen Miettag.
18. Verhalten bei Unfällen
Bei Unfällen ist
auf jeden Fall die Polizei einzuschalten. Der Mieter hat einen Unfallbericht zu
erstellen. Der Vermieter ist zu benachrichtigen.
19. Schlussbestimmung
Sollte einer der Punkte ganz oder in Teilen ungültig sein oder geltendem Recht nicht entsprechen, bleiben alle anderen Punkte hiervon in ihrer Gültigkeit unberührt.
20. Allgemeine Bestimmungen
20.1 Für diesen
Vertrag gilt österreichisches Recht.
20.2 Die
Aufrechnung des Kunden gegen Forderungen des Vermieters ist unzulässig, es sei
denn, diese sind unbestritten, rechtskräftig festgestellt und stehen mit dem
Vertragsverhältnis in unmittelbarem rechtlichem Zusammenhang.
20.3 Sämtliche
Rechte und Pflichten aus dem Vertrag gelten auch zu Gunsten und zu Lasten des
berechtigten Fahrers, einschließlich der Haftung für das Entgelt und für
sonstige Ansprüche, wobei mehrere Mieter/ Lenker zur ungeteilten Hand mit dem
Kunden haften.
21. Gerichtsstand und Schriftform
21.1 Für sämtliche
Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt gem. § 104 JN die Zuständigkeit
des Bezirks- oder Landesgerichtes Feldkirch (je nach Höhe des Streitwertes) als
ausschließlich vereinbart.
21.2 Für
Konsumenten gilt der Gerichtsstand des§ 14 Konsumentenschutzgesetz.
21.3 Neben dem
schriftlichen Vertrag und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen
keine mündlichen Abreden, es gilt daher nur das schriftlich Vereinbarte.
Gegenüber Konsumenten gilt diese Einschränkung nicht, jedoch erklärt der
Vermieter, nur schriftliche Verträge abzuschließen.
Datum | Ort | ||
Vermieter | Mieter |
A&O Camping OG
Wallenmahd 23A - 6850 DornbirnÖffnungszeiten
Öffnungszeiten Camping-Shop:
Montag geschlossen
DI - FR 10.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
SA 09.00 - 12.00 Uhr
Anbieterkennzeichnung
Handelsregister | FN 562920 z |
UsSt-ID nach §27a UStg | ATU77219378 |
Vertretungsberechtigt | Oliver Kunz |
rechtlicher Hinweis: Personengesellschaft OG |