Parkplatz
Bild 1: Mobilvetta Kea P85
Bild 2: Wohnmobil mieten in Dornbirn
Bild 3: Mobilvetta mieten in Dornbirn
Bild 4: Wohnmobil von Mobilvetta mieten in Dornbirn
Bild 5: Wohnmobil in Dornbirn online mieten
Bild 6: in Dornbirn Wohnmobil mieten
Bild 7: Mobilvetta Wohnmobil in Dornbirn mieten
Bild 8: Wohnmobil für 4 Personen in Dornbirn mieten
Bild 9: Mobilvetta Kea P85
Bild 10: Wohnmobil mieten in Dornbirn
6850 Dornbirn

Mobilvetta Kea P85

Sitzplätze
4
Schlafplätze4

Beschreibung

Kea setzt neue Maßstäbe unter den Reisemobilen der gehobenen Mittelklasse: Moderner Stil mit raffinierten technischen Merkmalen, erlesenes und elegantes Design sowie eine Kombination aus Made in Italy und internationalem Anspruch.
Jetzt können Sie mehr denn je Ihr Luxus-Erlebnis genießen: Ein Reisemobil mit raffinierter Schönheit, elegant und zeitlos, mit lebhaften Leistungseigenschaften, exzellent ausgestattet und mit einer Geräumigkeit, die zu beeindrucken weiß.

Ausstattungen

  • Airbag Fahrer
  • Alufelgen
  • Fahrerhausteppich
  • Lederlenkrad
  • Multifunktionslenkrad
  • Pilotensitze
  • Regensensor
  • Servolenkung
  • Tagfahrlicht LED
  • Tempomat
  • Zentralverriegelung
  • ABS
  • Außenspiegel elektrisch
  • ESP inkl. Hill-Holder
  • Nebelscheinwerfer
  • Elektr. Fensterheber
  • Reifendruckkontrolle
  • 2. Garagentür
  • Außenstauraumklappe
  • Ausstellfenster
  • Einstiegstufe elektrisch
  • Fahrerhaustür
  • GFK-Aufbauwände
  • GFK-Dach
  • Heckgarage
  • Markise
  • Midi-Heki
  • Verdunkelungs- und Fliegenschutzrollos
  • Vorzeltleuchte
  • Mini-Heki
  • Ambiente-Beleuchtung
  • Fahrerhaus-Verdunklungssystem
  • Fahrerhaussitze drehbar
  • Insektenschutztür 1/1
  • Kleiderschrankbeleuchtung
  • LED-Beleuchtung
  • Einzelbett Umbau zu Doppelbett
  • Fenster in T-Haube
  • Hubbbett
  • Gasheizung
  • Warmwasserheizung
  • Truma Combi 6000EH
  • Winterpaket
  • Fussbodenheizung elektrisch
  • Klimaautomatik Führerhaus
  • 3-Flammkocher
  • AES-Kühlschrank
  • Cassetten-Toilette
  • Dusche separat
  • Frischwassertank
  • Frischwassertank-Anzeige
  • Raumbad
  • Warmwasser
  • Gasflaschenkasten für: 2x11 kg Fl.
  • Gasumschaltanlage automatisch
  • Bluetooth Fahrerhaus
  • DAB Radio
  • Navigationssystem
  • Radio/Tuner
  • Rückfahrkamera
  • SAT-Anlage automatisch
  • TV
  • TV-Halter schwenkbar
  • Router Wi-Fi
  • Solaranlage
  • Zusatzbatterie
  • Nichtraucherfahrzeug

Technische Daten

Hersteller/Baureihe Mobilvetta Kea
Aufbauart Teilintegriert
Sitze mit Gurt 4
Schlafplätze 4
Betten Einzelbett
Hubbett
Abmessungen L 747 cm x B 235 cm x H 310 cm
techn. zul. Gesamtgewicht 3500 kg
Modelljahr 2024
Getriebe Schaltgetriebe
Leistung 103 KW / 140 PS
Kraftstoff Diesel
Führerscheinklasse B

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1. Vertragsabschluß
Vertragspartner dieses Mietvertrages sind der umseitig genannte Mieter und Vermieter.

2. Im Mietpreis enthaltene Leistungen
Wartung, Ölverbrauch und Verschleißreparaturen, Ausstattung des Wohnmobils nach Inventarliste, pro Miettag sind 300km frei, Mehrkilometer werden mit 0,25 € / km berechnet (ab 15 Miettagen keine Kilometerbegrenzung). Kfz Haftpflichtversicherung mit 300 € Selbstbeteiligung und Vollkaskoversicherung mit 1000 € Selbstbeteiligung pro Schadensfall.

3. Reservierungen
Reisemobilreservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung des Mietvertrages verbindlich. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsfristen ist der Vermieter an die Vermietung bzw. den Mietvertrag nicht mehr gebunden.

4. Zahlung und Fristen
Mit dem Mietvertrag ist eine Anzahlung in Höhe von 30% (innerhalb von 10 Tagen) an den Vermieter zu leisten. Der Restbetrag wird spätestens 10 Tage vor Mietbeginn fällig. Die einmalige Servicepauschale beträgt 140 €.

5. Stornokosten
Tritt der Mieter vor vereinbartem Mietbeginn vom Vertrag zurück, berechnen wir in jedem Fall folgende Stornokosten:

- Bis 60 Tage vor Mietbeginn 20% des Gesamtmietpreises
- Bis 30 Tage vor Mietbeginn 50% des Gesamtmietpreises
- ab 29 Tage vor Mietbeginn 80% des Gesamtmietpreis
- Wird das Fahrzeug nicht wie vereinbart übernommen, so gilt dies als Rücktritt und der Gesamtmietpreis wird fällig. Auch bei der Fahrzeugrückgabe vor Mietende ist der Gesamtmietpreis zu bezahlen (keine Rückerstattung).

Der Abschluss einer Reisestornoversicherung wird empfohlen. 

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6. Kaution
Der Mieter hinterlegt bei Übernahme des Fahrzeuges eine Kaution in Höhe von 1000 €. Die Kaution wird bei einwandfreier Rückgabe des Fahrzeuges innerhalb von 7 Tagen an den Mieter rückerstattet. Ist ein Schadensfall abzuwickeln, wird ein allfälliger Restbetrag  erst nach Abschluss der Reparaturarbeiten rückerstattet.

Der Abschluss einer Kautionsversicherung wird empfohlen. 

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7. Fahrzeugübernahme und –Rückgabe

Übernahme- und Rückgabeort: 6850 Dornbirn, Wallenmahd 23, Gebäude C3 (Anmeldung im Fritz Berger Campingshop). Das Wohnmobil ist termingerecht, vollgetankt und besenrein dem Vermieter oder dessen Beauftragten zurückzugeben.

Bei nicht gereinigter / geleerter Toilette berechnen wir für die Reinigung pauschal 60 €. Bei nicht geleertem Grauwassertank werden 20 € und bei Rückgabe eines nicht besenreinen Fahrzeuges werden 50 € berechnet.

Bei starker Verschmutzung wie Teer, Baumharz, verunreinigte Sitze etc. fallen Sonderreinigungskosten an, welche nach tatsächlichem Aufwand verrechnet werden.


8. Ausschluss von Ersatzleistungen
Für den Fall, dass das gemietete Wohnmobil in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Mietbeginn, infolge nicht voraussehbaren Ereignissen (z.B. Nichtrückgabe, Diebstahl, Unfall, Defekt, Lieferverzug), ausfällt, wird der Vermieter alles daran setzen, ein gleichwertiges Ersatzmobil zu finden. Der Vermieter geht aber in diesem Fall keine Verpflichtung für ein Ersatzfahrzeug ein, weitere Forderungen können daher nicht geltend gemacht werden.

9. Haftung des Vermieters und Haftungsbeschränkung
Der Vermieter haftet für reine Verschleißschäden, welche der Mieter nicht schuldhaft verursacht hat sowie für Schäden, die über die Versicherungen gedeckt sind. Alle weitergehenden Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

10. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet bei von ihm oder einem berechtigten Fahrer verschuldeten Unfallschaden bis zu den in Punkt 2 dieser Allgemeinen Mietbedingungen aufgeführten Selbstbeteiligungen. Er haftet unbeschränkt bei grober Fahrlässigkeit, durch Alkohol bedingte Fahruntüchtigkeit, Missachtung von max. Durchfahrtshöhen bzw. -breiten, Fahrerflucht oder Schäden, welche dadurch entstehen, dass ein nicht berechtigter Fahrer das Fahrzeug nutzt. Der Mieter haftet auch für Bußgelder und Ordnungsvergehen, die während der Mietzeit entstehen oder nach Mietende noch zugestellt werden.

11. Berechtigte Fahrer
Das Mindestalter des Mieters oder des berechtigten Fahrers muss 23 Jahre betragen. Er muss zudem einen gültigen Führerschein (kein Führerschein auf Probe) für Fahrzeuge bis 3.5 Tonnen besitzen. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und von den im Vorfeld genannten zusätzlichen Lenkern geführt werden.



12. Sorgfaltspflicht des Mieters
Der Mieter hat für die Kontrolle von Reifendruck, Kühlwasser, Motorölstand und die allgemeine Betriebssicherheit zu sorgen und ggf. nachzufüllen. Schäden, die auf mangelnden Reifendruck oder zu geringem Kühlwasser- oder Motorölstand zurückzuführen sind, gelten in jedem Fall als grob fahrlässig vom Mieter herbeigeführt. Der Mieter haftet für diese Schäden unbeschränkt.

13. Verbotene Nutzung

Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, Teilnahme an Festivals, zur Beförderung von explosiven, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen mit Ausnahme der mitgeführten Campinggasflaschen, zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten. Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge; das Rauchen ist demnach im gesamten Fahrzeug nicht gestattet.


14. Zugelassener Fahrbereich
EUROPA mit Ausnahme der Türkei und mit Ausnahme von Krisenregionen.


15. Reparaturen
Reparaturen, welche notwendig werden um die Betriebs / Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu einem Betrag von 100 € ohne Verständigung des Vermieters durchgeführt werden. Reparaturkosten die den Betrag von 100 € übersteigen, sind dem Vermieter vor Durchführung der Arbeit mitzuteilen. Alle Reparaturen müssen in einer, dem Fahrzeug entsprechenden Fachwerkstätte, durchgeführt werden. Erstattungsfähige Reparaturkosten übernimmt der Vermieter ausschließlich gegen Vorlage von ordentlichen Belegen.

16. Ausfall des Fahrzeuges während der Nutzung
Fällt das Fahrzeug während der Nutzung durch den Mieter aus und eine Reparatur am Ort ist nicht möglich, um die Reise fortzusetzen, muß die Rückreise des Mieters und seiner Mitfahrer mit dem Vermieter abgesprochen werden. Jede andere Entscheidung des Mieters bedarf der Abstimmung mit dem Versicherer wie dem Vermieter. Es erfolgt Kostenerstattung des reinen Mietpreises ab nachgewiesenem Nutzungsausfall des Fahrzeuges. Weitergehende Forderungen, insbesondere für "entgangene Urlaubsfreuden", sind ausdrücklich ausgeschlossen (siehe auch Punkt 9).

17. Verspätete Rückgabe des Fahrzeuges
Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges berechnen wir pro angefangener Stunde  20 €, ab 4 Stunden einen zusätzlichen Miettag.

18. Verhalten bei Unfällen
Bei Unfällen ist auf jeden Fall die Polizei einzuschalten. Der Mieter hat einen Unfallbericht zu erstellen. Der Vermieter ist zu benachrichtigen.

19. Schlussbestimmung

Sollte einer der Punkte ganz oder in Teilen ungültig sein oder geltendem Recht nicht entsprechen, bleiben alle anderen Punkte hiervon in ihrer Gültigkeit unberührt.


20. Allgemeine Bestimmungen
20.1 Für diesen Vertrag gilt österreichisches Recht.

20.2 Die Aufrechnung des Kunden gegen Forderungen des Vermieters ist unzulässig, es sei denn, diese sind unbestritten, rechtskräftig festgestellt und stehen mit dem Vertragsverhältnis in unmittelbarem rechtlichem Zusammenhang.

20.3 Sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag gelten auch zu Gunsten und zu Lasten des berechtigten Fahrers, einschließlich der Haftung für das Entgelt und für sonstige Ansprüche, wobei mehrere Mieter/ Lenker zur ungeteilten Hand mit dem Kunden haften.

21. Gerichtsstand und Schriftform
21.1 Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt gem. § 104 JN die Zuständigkeit des Bezirks- oder Landesgerichtes Feldkirch (je nach Höhe des Streitwertes) als ausschließlich vereinbart.

21.2 Für Konsumenten gilt der Gerichtsstand des§ 14 Konsumentenschutzgesetz.

21.3 Neben dem schriftlichen Vertrag und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen keine mündlichen Abreden, es gilt daher nur das schriftlich Vereinbarte. Gegenüber Konsumenten gilt diese Einschränkung nicht, jedoch erklärt der Vermieter, nur schriftliche Verträge abzuschließen.


Datum  Ort
Vermieter                            Mieter
1
2
3

Nebensaison (min. 7 Tage)

135,00 €

Langzeitrabatt 5% ab 15 Tage Miete
Langzeitrabatt 10% ab 26 Tage Miete
Langzeitrabatt 15% ab 37 Tage Miete

1
2
3

Sparsaison (min. 7 Tage)

110,00 €

Langzeitrabatt 5% ab 15 Tage Miete
Langzeitrabatt 10% ab 26 Tage Miete
Langzeitrabatt 15% ab 37 Tage Miete

1
2
3

Hauptsaison (min. 7 Tage)

155,00 €

Langzeitrabatt 5% ab 15 Tage Miete
Langzeitrabatt 10% ab 26 Tage Miete
Langzeitrabatt 15% ab 37 Tage Miete

1
2
3

Bereits belegt

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2
3

Ihre Auswahl

A&O Camping OG

Wallenmahd 23A -  6850  Dornbirn

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Camping-Shop:

Montag geschlossen

DI - FR   10.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

SA          09.00 - 12.00 Uhr

Anbieterkennzeichnung

Handelsregister FN 562920 z
UsSt-ID nach §27a UStg ATU77219378
Vertretungsberechtigt Oliver Kunz

rechtlicher Hinweis:
Personengesellschaft OG

Weitere Details zum Angebot

A - 6850 Dornbirn, Wallenmahd 23
Ihr Preisab 110 €
Kaution1.000,00 €
Endreinigung innen160,00 €
Servicepauschale140,00 €
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